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Luftanalytik: 5 m³ Raumluft werden über einen mit Gold
belegten Kernporenfilter gesaugt. Der Filter wird auf Asbestfasern, Gipsfasern
und sonstigen anorganischen Fasern untersucht. Nach Filterpräparation erfolgte
die Auszählung und Identifikation der Fasern an einem Rasterelektronenmikroskop
mit EDX-Analyseneinrichtung.
Die Auswertung der Kernporenfilter erfolgt nach VDI-Richtlinie 3492 Blatt 2.
Ausgewertet werden Fasern mit einer Länge größer/gleich 5 µm.
Abtupfproben: Die Abtupfproben werden auf einen mit doppelseitigem
Klebeband vorbereiteten Probenteller des Rasterelektronenmikroskops (REM)
durch Auftupfen auf staubbelastete Flächen entnommen. Sie werden im Labor mit
einer dünnen Goldschicht bedampft, um sie zur Untersuchung im REM vorzubereiten.
Im REM wird eine Teilprobenfläche nach künstlichen Mineralfasern abgesucht.
Der Vergleich mit Produktfasern (s. Materialproben) erfolgt über die
Elementzusammensetzung der KMF. Diese wird durch energiedispersive
Röntgenstrahlmikroanalyse (EDXA) bestimmt.
Materialanalytik: Von den Proben werden jeweils einige KMF auf
REM-Probenteller präpariert und mit einer dünnen Goldschicht bedampft, um
sie zur Untersuchung im REM vorzubereiten. Die Charakterisierung der
Produktfasern erfolgt durch Bestimmung der Elementzusammensetzung per EDXA.
Bestimmung des Kanzerogenitätsindex:
Wir empfehlen zur Erzielung eines optimalen Untersuchungsergebnisses bei
niedrigsten Kosten folgende Herangehensweise:
Künstliche Mineralfasern werden aus Glas, Stein, Schlacke oder Aluminiumsilikat
(Keramik) und anderen anorganischen Stoffen hergestellt. Sie dienen in erster
Linie als Materialien zum Brandschutz, zur Wärmedämmung und zur Schallisolation.
Ihr Einsatz erfolgt in Innenräumen in Form von Platten, Matten, Filzen, losen
Schüttungen oder Schichtungen an Dächern, Decken, Wänden, Rohr- oder
Lüftungsleitungen. Jährlich werden etwa 14 Mio. Tonnen Mineralwolle aus Glas,
Stein und Schlacke produziert.
Der Haupteinsatzzweck von künstlichen Mineralfasern ist die Wärmedämmung. Da sie
hier einen Marktanteil von 60% halten (30% Polystyrol-Hartschäume), kommt ihrer
gesundheitlichen Bewertung eine große Bedeutung zu.
Seit Jahren wird auch bei künstlichen Mineralfasern eine krebserzeugende Wirkung,
die für Asbest seit langem erwiesen ist, diskutiert. Man weiß nach heutigem
Kenntnisstand, dass nicht chemische Inhaltsstoffe von Fasern, sondern die Faser
selbst den krebserzeugenden Stoff darstellt. So hängt eine krebserzeugende Wirkung
von Fasern, egal welcher Herkunft - anorganischen wie organischen, natürlichen wie
künstlichen - von Merkmalen wie ihrer Länge, ihrem Durchmesser und ihrer
Beständigkeit ab. Letzteres beschreibt ihre Fähigkeit, in der Lunge über viele
Jahre zu haften. Fasern mit einer Länge über 5 µm, einem Durchmesser von kleiner
als 3 µm und einem Länge-zu-Durchmesser-Verhältnis von über 3:1 werden nach einer
Definition der Weltgesundheitsorganisation als lungengängige ("kritische")
Fasern oder kurz "WHO-Fasern" bezeichnet. Weisen solche Fasern eine
gewisse "Biobeständigkeit" auf, werden sie als krebserzeugend
eingestuft.
Die Einstufung der Kanzerogenität glasiger, d.h. amorpher WHO-Fasern aus Glas,
Stein, Schlacke und Aluminiumsilikaten (keramische Fasern) wird mit Hilfe des
sogenannten Kanzerogenitätsindex (KI) vorgenommen, der sich aus der Summe der
Massengehalte der Oxide von Bor, Natrium, Magnesium, Kalium, Kalzium und
Barium abzüglich des doppelten Massengehaltes von Aluminium-oxid der zu
bewertenden Faser ergibt:
KI = Summe(B-, Na-, Mg-, K-, Ca-, Ba- Oxide ) - (2 x Al- Oxid)
Glasige WHO-Fasern mit einem Kanzerogenitätsindex KI %le; 30 werden nach der
Technischen Richtlinie für Gefahrstoffe (TRGS 905) in die Kategorie 2 der
krebserzeugenden Stoffe nach GefStoffV Anhang I Nr. 1.4.2.1 eingestuft.
Glasige WHO-Fasern mit einem Kanzerogenitätsindex KI kleiner 30 und KI größer
40 werden in die Kategorie 3 eingestuft. Für glasige WHO-Fasern erfolgt
keine Einstufung als krebserzeugend, wenn deren Kanzerogenitätsindex KI ≥
40 beträgt.
Kategorie 1 (nach GefStoffV Anhang I Nr. 1.4.2.1):
Stoffe, die beim Menschen bekanntermaßen krebserzeugend wirken. Es sind
hinreichende Anhaltspunkte für einen Kausalzusammenhang zwischen der Exposition
eines Menschen gegenüber dem Stoff und der Entstehung von Krebs vorhanden.
Kategorie 2:
Stoffe, die als krebserzeugend für den Menschen angesehen werden sollten. Es
bestehen hinreichende Anhaltspunkte zu der begründeten Annahme, dass die
Exposition eines Menschen gegenüber dem Stoff Krebs erzeugen kann. Diese
Annahmen beruhen im allgemeinen auf:
Kategorie 3:
Stoffe, die wegen möglicher krebserzeugender Wikung beim Menschen Anlaß zur
Besorgnis geben, über die jedoch nicht genügend Informationen für eine
befriedigende Beurteilung vorliegen. Aus geeigneten Tierversuchen liegen
einige Anhaltspunkte vor, die jedoch nicht ausreichen, um einen Stoff in
Kategorie 2 einzustufen.
© AGÖF / Verfasser: Peter Braun / ALAB / Internet:
www.alab-berlin.de
Stand: August 2003