• Arbeitsgemeinschaft ökologischer Forschungsinstitute - AGÖF

    Stellungnahme der AGÖF zur Richtlinie VDI 6202-3 - Asbest

    VDI-Richtlinie 6202-3 - Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen, Asbest – Erkundung und Bewertung

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    Veröffentlicht: endgültige Version des AGÖF-Leitfadens

    Hausstaubuntersuchungen auf chemische Parameter" (SVOC, Schwermetalle, POM)

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Referentenentwurf des BMBU und des BMWI zum neuen "Gebäudeenergiegesetzes (GEG)" veröffentlicht

Der Referentenentwurf zum neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde im Rahmen der Verbändeanhörung vom Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMBU) und vom Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWI) am 23.01.2017 veröffentlicht. Kernstück des Gesetzentwurfes ist die Zusammenführung von Energieeinspargesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in einem neuen Gesetz, dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Mit der Zusammenführung wird ein einheitliches Regelungssystem geschaffen, in das die Energieeffizienz und die Erneuerbaren integriert sind. Das Gesetz dient zudem der Umsetzung der EU-Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Anlage 2). Mit dem Gesetz wird der Niedrigstenergiegebäudestandard für neue Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand eingeführt, der gemäß EU-Gebäuderichtlinie ab 2019 greifen muss.

Der Referentenentwurf zum neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) kann von der <link http: www.bmub.bund.de themen bauen energieeffizientes-bauen-und-sanieren details-energieeffizientes-bauen artikel gesetz-zur-einsparung-von-energie-und-zur-nutzung-erneuerbarer-ener-gien-zur-waerme-und-kaelteerzeugung-in-gebaeuden _blank external-link-new-window> Internetseite des BMUB heruntergeladen werden. Stellungsnahmen können bis zum 01.02.2017 abgegeben werden, eine Anhörung zum Gebäudeenergiegesetz findet am 31.01.2017 in Berlin statt. Stellungsnahmen sind bis zum 01.02.2017 möglich, eine Anhörung zum Gebäudeenergiegesetz findet am 31.01.2017 in Berlin statt. Der Gesetzesentwurf soll kurzfristig ins Kabinett eingebracht werden, die Abstimmung muss spätestens am 15.02. erfolgen, um noch in der laufenden Legislaturperiode das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen zu können.