(Stand Frühjahr 2004, nur die Schwermetallen sind noch aktuell, alle Werte für organische Substanzen wurden in 2007 aktualisiert und sind hier nicht mehr gültig)
Im Frühjahr 2004 wurden der Öffentlichkeit erstmals AGÖF-Orientierungswerte zur Beurteilung von Belastungen in der Raumluft und im Hausstaub vorgestellt. Im Herbst 2007 folgte im Rahmen des 8. AGÖF-Fachkongresses in Fürth der Vorschlag für eine Aktualisierung. Diese ersetzt als "Vorläufigen AGÖF-Orientierungswerten für mittel- und schwerflüchtige organische Verbindungen im Hausstaub, Stand 2007"mit seiner umfangreicheren Datenbasis die Version aus 2004. Nicht enthalten in der Aktualisierung sind die Werte für Schwermetalle.
Für Innenraumschadstoffe gibt es bislang mit wenigen Ausnahmen keine gesetzlich festgelegten Grenzwerte. Trotzdem müssen Ergebnisse von Raumluft- und Hausstaubuntersuchungen hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit für die exponierten Personen beurteilt werden. Die gegenwärtig existierenden Bewertungskonzepte für Innenraumschadstoffe lassen sich in zwei Kategorien unterteilen:
Bei der toxikologischen Ableitung von Richtwerten geht man häufig von Experimenten aus, bei denen Versuchstiere verschieden hohen Konzentrationen eines einzelnen Schadstoffes ausgesetzt wurden. Mit Hilfe dieser Versuche wird ine Dosis ermittelt, bei der im Tierversuch keine erkennbaren Gesundheitsschäden wie Organveränderungen oder Stoffwechselstörungen mehr auftreten. Aus den Ergebnissen des Tierversuchs werden dann mit Hilfe sogenannter Unsicherheitsfaktoren" Richtwerte für den Menschen berechnet.
Statistisch abgeleitete Richtwerte werden aus den Ergebnissen einer Vielzahl möglichst repräsentativer Raumluftmessungen berechnet. Mit Hilfe statistischer Rechenverfahren werden aus diesen Daten für die einzelnen Schadstoffe Schadstoffbelastungen ermittelt, deren Überschreitung eine Auffälligkeit darstellt.
Beide Verfahren haben Vor- und Nachteile. Die Ableitung von Vorsorgewerten für den Menschen aus Tierversuchsdaten ist trotz der Verwendung von "Sicherheitsfaktoren" eine äußerst unsichere Angelegenheit. Berücksichtigt werden nur Gesundheitsschäden, die an den Versuchstieren erkennbar sind. Da ein Tier nicht über Kopfschmerzen und onzentrationsstörungen klagen kann, bleiben derartige Beschwerden, die einen Großteil der von Innenraumschadstoffen verursachten gesundheitlichen Probleme ausmachen, unberücksichtigt. Auch die Frage, welcher "Sicherheitsfaktor" zum Beispiel für den Schutz besonders empfindlicher Bevölkerungsgruppen wie Kleinkinder oder kranke Menschen verwendet wird, ist wissenschaftlich fundiert nicht zu beantworten. Ob und wie sich mehrere verschiedene Schadstoffe in ihrer Giftigkeit gegenseitig beeinflussen, ist mit dem toxikologischen Bewertungsansatz ebenfalls kaum zu klären. Gerade die Einwirkung einer Vielzahl von Schadstoffen auf den Menschen ist aber für die Belastungssituation in Innenräumen kennzeichnend.
Das statistische Verfahren zur Ableitung von Richtwerten geht einen anderen Weg: hier wird die durchschnittlich existierende Schadstoffbelastung der Innenraumluft ermittelt und als "normal" definiert. Statistisch abgeleitete Konzepte erlauben die Einstufung einer Vielzahl von Schadstoffen bei vertretbarem Aufwand. Allerdings kann das bereits vorhandene allgemeine Gesundheitsrisiko durch die existierende Schadstoffbelastung mit Hilfe statistisch abgeleiteter Richtwerte nicht erkannt werden. Die Überschreitung statistisch errechneter Richtwerte zeigt eine Auffälligkeit an, deren Ursache ermittelt und beseitigt werden sollte. Statistisch abgeleitete Richtwerte müssen regelmäßig anhand aktueller Analysedaten überprüft und gegebenenfalls einer veränderten Belastungssituation angepasst werden. Eine befriedigende Lösung der Probleme bei der Einschätzung des gesundheitlichen Risikos durch Schadstoffbelastungen in Innenräumen bietet keines der oben beschriebenen Bewertungskonzepte. In der Praxis hat sich jedoch herausgestellt, das mit Hilfe statistisch begründeter Richtwerte in vielen Fällen Ursachen für gesundheitliche Beschwerden in Innenräumen ermittelt werden können.
Die vorliegenden "AGÖF-Orientierungswerte" gründen auf den in der täglichen Arbeit ermittelten Untersuchungsergebnissen der beteiligten Mitgliedsinstitute. Der Zeitraum der Datenerhebung umfasst dabei die letzten zehn Jahre und epräsentiert ein Grundgesamt von mehr als 3.500 Hausstaubanalysen.
Die von verschiedenen Instituten zusammengeführten Analysedaten beruhen auf unterschiedlichen Laborverfahren. Bei den angewendeten Probenahme- und Analysenmethoden handelt es sich um validierte Verfahren, die durch das GÖF-Qualitätsmanagement, zum Beispiel durch Ringversuche, laufend evaluiert und kontrolliert werden.
Der Vergleich der verschiedenen Datensätze untereinander zeigt, dass zwischen den einzelnen Labor-Statistiken eine gute Übereinstimmung besteht. Zu Abweichungen kann es dann kommen, wenn neben analytischen Effekten vor llem die Probenahme unter besonderen Bedingungen oder in unüblichen Situationen vorgenommen wird. Daher sollen im Folgenden analytische Methoden und die probenahmetechnischen Aspekte erläutert werden, auf deren Grundlage die vorliegenden Orientierungswerte erhalten wurden und deren Beachtung Voraussetzung ihrer Anwendbarkeit ist.
Die Probenahme von Hausstaub ist in der VDI-Vorschrift 4300, Blatt 8 beschrieben. Das Standardverfahren geht von einem Staub aus, der nach einer Grundreinigung der Wohnung über einen Zeitraum von sieben Tage in der Wohnung nfällt und dann mittels handelsüblichem Staubsauger von der frei begehbaren Bodenfläche in einen neuen Staubsaugerbeutel gesaugt wird. Die publizierten Daten (Kersten 2003, Walker 1999, Anbus 1998) ergeben, dass dadurch ein Probenmaterial gewonnen wird, dessen Inhaltsstoffe ein stabiles Verteilungsmuster zeigen. Abweichungen entstehen dann, wenn der Staub über einen deutlich längeren Zeitraum gebildet wurde (sogenannter "Altstaub") oder wenn die Probenahme direkt auf belasteten Oberflächen vorgenommen wurde. In diesen Fällen können die "AGÖF-Orientierungswerte" nicht mehr vergleichend zur Beurteilung der Messwerte heran gezogen werden.
Die Aufarbeitung der Hausstaub-Probe erfolgt aus dem Gesamtstaub oder daraus abgesiebten Fraktionen (< 2 mm, < 63 µm). Generell gilt, dass die Konzentrationen der Staubinhaltsstoffe mit abnehmender Korngröße zunehmen. Der Gehalt im Feinstaub (< 63 µm) kann bis um das Fünffache über dem Gehalt im Gesamtstaub liegen. Die Homogenität des Staubes nimmt ebenfalls mit abnehmenden Korngrößen zu. Aus praktischen Gründen kann jedoch das Absieben einer Probe auf < 63 µm in Ermangelung ausreichender Masse Schwierigkeiten bereiten. Die den "AGÖF-Orientierungswerten" zu Grunde liegenden Messdaten wurden aus der Fraktion < 2 mm des Zwischenlagenstaubes (Staub zwischen den einzelnen Papierlagen eines Staubsaugerbeutels) oder aus der Fraktion < 63 µm aus dem Gesamtstaub gewonnen. Vergleichsuntersuchungen zeigen, dass beide Verfahren der Probenvorbereitung übereinstimmende Ergebnisse liefern. Bei Untersuchungsbefunde an anderen Korngrößen-Fraktionen sind diese Aspekte zu berücksichtigen.
Die Extraktion der Staubprobe erfolgt mit n-Hexan, n-Hexan/Aceton oder Toluol. Bei Verwendung von reinem Aceton können sich Probleme mit der Matrix ergeben, da dieses polare Lösemittel eine Vielzahl sonstiger Staubinhaltsstoffe freisetzt. Die Aufarbeitung des organischen Extraktes kann über Festphasenextraktion (SPE), Gelpermeationschromatographie (GPC) oder Säulenchromatographie (SC) erfolgen.
Für die Bestimmung der Schwermetalle im Hausstaub wird die abgesiebte Staubfraktion mit Königswasser aufgeschlossen und extrahiert.
Für die analytische Bestimmung von Phenolen (unter anderem PCP) wird ein Derivatisierungsschritt für die Acetylierung vorgenommen, Fettsäuren werden mittels N,O-bis(Trimethylsilyl)acetamid silyliert.
Die Bestimmung der extrahierten Verbindungen erfolgt gaschromatographisch mit massenselektivem Detektor (GC/MS), Elektroneneinfang- und Flammenionisations-Detektor (GC/ECD-FID) oder Phosphor-Stickstoff-Detektor (GC/PND). Schwermetalle werden mittels Induktiv gekoppeltem Plasma (ICP) und Massenspektrometer (MS) beziehungsweise mittels Atomabsorptionsspektrometer (AAS) bestimmt.
Die "AGÖF-Orientierungswerte" basieren auf statistischer Ableitung und umfassen "Hintergrund-, Normal- und Auffälligkeitswerte". Als Hintergrundwert wird dabei das 10-Perzentil der Messwerteverteilung verwendet, als Normalwert das 0-Perzentil und als Aufälligkeitswert das 90 Perzentil.
"Hintergrundwert"
Der "Hintergrundwert" beschreibt einen Zustand, der durch die konsequente Vermeidung von Emissionsquellen erreichbar und deswegen grundsätzlich anzustreben ist. Diese Hintergrundwerte liegen vielfach kleiner gleich der achweisgrenze der angewandten Methoden.
"Normalwert"
Der "Normalwert" stellt die durchschnittliche Belastungssituation des betrachteten Kollektivs vor, die im Allgemeinen auf Quellen im Innenraum zurückgeht. Bei diesen Werten können zwar Innenraumquellen angenommen werden, ein Handlungsbedarf läßt sich daraus üblicherweise jedoch nicht ableiten.
"Auffälligkeitswert"
Der "Auffälligkeiswert" beschreibt eine Überschreitung von in Innenräumen üblichen Konzentrationen und legt das Vorhandensein einer Schadstoffquelle nahe. Je nach Konzentration und Eigenschaften der Substanz sind weitere ntersuchungen zur Identifizierung der Quelle angezeigt. Unter Umständen ist eine Sanierung zu empfehlen.
"Hinweise"
In der Spalte "Hinweise" werden stoffbezogene Kenntnisse aus dem Erfahrungsbereich der AGÖF und der wissenschaftlichen Literatur angegeben. Da es sich, anders als beim Arbeitsschutz, hier um das gesamte Bevölkerungsklientel andelt, werden die Langzeitwirkungen, bevölkerungsgruppenspezifische Sensibilität, wie Allergenität, und Risikogruppen wie Kleinkinder, besonders gewertet und in dieser Rubrik vermerkt.
In Einzelfällen wurden nicht statistisch begründete "Auffälligkeitswerte" festgesetzt. Diese Werte sind in der Tabelle mit einem Stern * gekennzeichnet. Bei diesen Substanzen liegen die 90-Perzentil-Werte bereits oberhalb bekannter Wirkungen, so dass hier ein niedrigerer Auffälligkeitswert angegeben wurde. Die Gründe für die Herabsetzung werden in der Rubrik "Hinweise" genannt.
Für den VOC-Summenwert und für Formaldehyd werden von der statistischen Ableitung abweichend "Zielwerte" und "Handlungswerte" angegeben. Dabei beschreibt der "Zielwert" eine Größe, die bei Verwendung von schadstoffarmen Materialien erreicht werden kann. Der "Handlungswert" ist eine Größe, deren Überschreitung Maßnahmen zur Minimierung der Belastung erfordert.
Die von der AGÖF herausgegebenen Richtwerte sind zunächst statistisch und nicht toxikologisch abgeleitet. Sie beschreiben eine Überschreitung von in Innenräumen üblichen Konzentrationen. Eine Überschreitung dieser Werte weist auf eine Auffälligkeit bzw. einen abnormen Zustand hin. Bei einigen Substanzen wurde unter Berücksichtigung bekannter Stoffeigenschaften eine gegenüber den statistisch begründeten Werten verringerte Konzentration angegeben.
Solange toxikologisch aufgrund mangelnder Datenbasis bei dieser Konzentration unter Berücksichtigung chronischer und synergistischer Wirkungen, sowie bei Wirkungen, die die Befindlichkeit betreffen, eine Wirkung nicht definitiv usgeschlossen werden kann, ist von einer abstrakten gesundheitlichen Gefährdung auszugehen. Im Gegensatz dazu kann eine konkrete gesundheitliche Gefährdung nur über toxikologisch abgeleitete Richtwerte (z.B. über die Innenraumrichtwerte der Ad-Hoc-Komission für die Raumluft oder die Risikoabschätzung für den Hausstaub im Bundesgesundheitsblatt 1-99, S. 88, Bekanntmachungen des WaBoLu des Umweltbundesamtes: "DDT in Housings") beurteilt werden.
Dieser Unterschied zwischen abstrakter und konkreter gesundheitlicher Gefährdung sollte bei der Anwendung von Richt- und Grenzwerten zur Begutachtung von Innenräumen bedacht und definiert werden.
Bei krebserregenden Substanzen, wie Benzol oder Benzo(a)pyren, gilt grundsätzlich das Minimierungsgebot. Hier kann auch bei Unterschreitung der Auffälligkeitswerte eine gesundheitliche Gefährdung durch ein zusätzliches Krebsrisiko icht ausgeschlossen werden. Auch kann nicht ausgeschlossenen werden, dass sich durch synergistische Wirkungen Effekte unterhalb der Auffälligkeitswerte ergeben. Beispielsweise können beim Vorkommen mehrerer Substanzen mit niedrigen Geruchsschwellen auch unterhalb der Auffälligkeitswerte störende Geruchsbelästigungen auftreten.
Toxikologische und statistische Richtwerte sind im Laufe der Zeit Veränderungen unterworfen. Während toxikologische Richtwerte durch neue Erkenntnisse angepasst werden (die Erfahrung zeigt, dass sie meistens mit zunehmender rkenntnis nach unten korrigiert werden), ändern sich statistisch gewonnene Werte aufgrund des technischen Wandels. So sind die Referenzkonzentrationen aromatischer Lösemittel in den letzten Jahren stetig gesunken, weil sie aus arbeitsschutztechnischen Gründen durch entaromatisierte Lösemittelgemische oder lösemittelfreie Systeme ersetzt wurden. Demgegenüber stiegen die Referenzkonzentrationen für die in wasserbasierten Systeme eingesetzten lykolverbindung bislang an. Zukünftig ist durch die Entwicklung lösemittelfreier Klebstoff- oder Farbsysteme wieder mit einem Absinken zu rechnen. Methodenbedingt hinken also die statistischen Orientierungswerte der technischen Entwicklung hinterher, was bei Anwendung der Werte berücksichtigt werden sollte.
Die von der AGÖF herausgegebenen Referenzwerte gründen auf den in der täglichen Arbeit ermittelten Untersuchungsergebnissen der beteiligten Mitgliedsinstitute. Zum überwiegenden Anteil handelt es sich dabei um Auftragsanalytik in Verdachtsfällen, weshalb damit zu rechnen ist, dass die festgestellten Hintergrundkonzentrationen oberhalb der Konzentrationen liegen, die bei einen statistisch ausgewählten Kollektiv festgestellt worden wären. Dieser Effekt tritt edoch in den Hintergrund, da nur Ergebnisse von Multiparameteranalysen in der Auswertung berücksichtigt werden. Dies bedeutet, dass bei jeder Analyse nur für einen geringen Teil der untersuchten Substanzen Verdachtsmomente bestanden, so dass die Verteilung der übrigen Verbindungen einem zufällig ausgewählten Kollektiv entsprechen. Dennoch ist damit zu rechnen, dass insbesondere die Auffälligkeitswerte gegenüber einem nbelasteten Kollektiv eher zu hoch liegen. Zu beobachten war beispielsweise an Ansteigen der "Hintergrundkonzentrationen" von Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) im Hausstaub nach bekannt werden der Teerkleberproblematik in US-Housing-Areas. Solange für die allermeisten Substanzen keine Daten aus unbelasteten Kollektiven vorliegen, muss oben genannter Effekt in Kauf genommen und gegebenenfalls bei der Anwendung der erte im Einzelfall berücksichtigt werden.
Die "AGÖF-Orientierungswerte" sollen dem Sachverständigen ein Werkzeug in die Hand geben, die Relevanz von Innenraumbelastungen beurteilen zu können. Letztendlich liegt es jedoch in der Verantwortung des Sachverständigen im inzelfall, unter Berücksichtigung der Umstände vor Ort (Art der Probenahme, Nutzung der Räumlichkeiten, Charakteristik der Quellen) die Anwendbarkeit der Richtwerte zu prüfen und Maßnahmen bei Überschreiten von Auffälligkeits- oder Handlungswerten festzulegen.
Die Liste der "AGÖF-Orientierungswerte" ist offen für weitere Erkenntnisse. Sie wird fortlaufend überarbeitet. Gültig ist daher jeweils immer nur die auf der Internetseite der AGÖF abrufbare neuste Version.
Zur aktualisierten Fassung der
"AGÖF-Orientierungswerte für flüchtige organische Verbindungen in der
Raumluft" vom 28. November 2013.
Pestizide (Synonyme in Klammern) | CAS Nr. | Hintergrundwert | Normalwert | Auffälligkeitswert | Hinweise |
---|---|---|---|---|---|
Aldrin | 309-00-2 | < 0,1 | < 0,1 | 1 | |
Bromophos | 2104-96-3 | < 0,1 | < 0,1 | 0,1 | |
Chlordan | 5103-71-9 | < 0,1 | < 0,1 | 0,1 | |
Chlorpyrifos | 2921-88-2 | < 0,1 | 0,1 | 1 | |
Chlorthalonil | 1897-45-6 | < 0,1 | < 0,1 | 1,5 | |
Summe DDT/DDD/DDE | - | < 0,1 | < 0,1 | 3 | immunsuppressive, endokrin |
Dichlofluanid | 1085-98-9 | < 0,1 | 0,1 | 0,2 | |
para-Dichlorbenzol | 106-46-7 | < 0,1 | < 0,1 | 0,1 | |
Dichlorphos/Naled | 63-73-7 | < 0,1 | < 0,1 | 0,5 | |
Dieldrin | 60-57-1 | < 0,1 | < 0,1 | 0,1* | *Gefahrenwert für Kleinkinder |
Summe Endosulfane | - | < 0,1 | < 0,1 | 0,5 | |
Endrin | 72-20-8 | < 0,1 | < 0,1 | 0,5 | |
Ethiofencarb | 29973-13-5 | < 0,1 | < 0,1 | 0,1 | |
Furmecyclox | 60568-05-0 | < 0,1 | < 0,1 | 0,5 | |
Heptachlor | 76-44-8 | < 0,1 | 0,1 | 0,5 | |
Hexachlorbenzol | 118-74-1 | < 0,1 | < 0,1 | 0,1 | |
Hexachlorethan | 67-72-1 | < 0,1 | < 0,1 | 0,1 | |
gamma-HCH (Lindan) | 58-89-9 | < 0,1 | 0,1 | 0,5 | |
Methoxychlor | 72-43-5 | < 0,1 | 0,1 | 5 | |
Nicotin | 54-11-5 | < 1 | 5 | 20 | |
Parathion | 56-38-2 | < 0,1 | < 0,1 | 0,1 | |
PCP | 87-86-5 | < 0,1 | 0,3 | 1* | *Unbelastet nach PCP-Richtlinie |
PCSD/PCAD | 55069-01-7 | < 0,1 | < 0,1 | 10 | |
Propiconazol | 60207-90-1 | < 0,1 | < 0,1 | 0,1 | |
Propoxur | 114-26-1 | < 0,1 | < 0,1 | 0,1 | |
Tebuconazol | 107534-96-3 | < 0,1 | < 0,1 | 0,1 | |
Tolylfluanid | 731-27-1 | < 0,1 | 0,1 | 0,2 |
* Wert liegt unterhalb des statistisch abgeleiteten Wertes, zur Begründung siehe Hinweise in Kapitel 4.
Pyrethroide | CAS Nr. | Hintergrundwert | Normalwert | Auffälligkeitswert | Hinweise |
---|---|---|---|---|---|
Allethrin | 584-79-2 | < 0,5 | < 0,5 | 1 | Immunsup- pressiv mit PBO |
Cyfluthrin | 68359-37-5 | < 0,5 | < 0,5 | 1 | Immunsup- pressiv mit PBO |
Cypermethrin | 52315-07-8 | < 0,5 | < 0,5 | 1 | Immunsup- pressiv mit PBO |
Deltamethrin | 52918-63-5 | < 0,5 | < 0,5 | 1 | Immunsup- pressiv mit PBO |
Fenvalerat | 51630-58-1 | < 0,5 | < 0,5 | 1 | Immunsup- pressiv mit PBO |
Permethrin | 52645-53-1 | < 0,5 | < 0,5 | 5 | Immunsup- pressiv mit PBO |
Phenothrin | 26002-80-2 | < 0,5 | < 0,5 | 1 | Immunsup- pressiv mit PBO |
Pyrethrin | 121-21-1 | < 0,5 | < 0,5 | 1 | Immunsuppressiv mit PBO, Allergen |
Tetramethrin | 7696-12-0 | < 0,5 | < 0,5 | 1 | Immunsupressiv mit PBO |
Piperonylbutoxid (PBO) | 51-03-6 | < 0,5 | < 0,5 | 1 | Synergist für Pyrethroide |
Pyrethrum ** | 8003-34-7 |
PCBs | CAS Nr. | Hintergrundwert | Normalwert | Auffälligkeitswert | Hinweise |
---|---|---|---|---|---|
PCB # 28 | 7012-37-5 | < 0,02 | < 0,02 | 0,02 | |
PCB # 52 | 41464-40-8 | < 0,02 | < 0,02 | 0,02 | |
PCB # 101 | 37680-73-2 | < 0,01 | 0,02 | 0,2 | |
PCB # 138 | 35694-06-5 | < 0,01 | 0,05 | 0,4 | |
PCB # 153 | 35065-27-1 | < 0,01 | 0,05 | 0,4 | |
PCB # 180 | 35065-29-3 | < 0,01 | 0,03 | 0,3 | |
PCB Summe nach LAGA | - | 5 |
PAKs | CAS Nr. | Hintergrundwert | Normalwert | Auffälligkeitswert | Hinweise |
---|---|---|---|---|---|
Naphthalin | 91-20-3 | < 0,1 | < 0,2 | 0,2 | |
Acenaphthylen | 208-96-8 | < 0,1 | < 0,2 | 0,2 | |
Acenaphthen | 83-32-9 | < 0,1 | < 0,2 | 0,2 | |
Fluoren | 86-73-7 | < 0,1 | < 0,2 | 0,2 | |
Phenanthren | 85-01-8 | < 0,05 | 0,3 | 1 | |
Anthracen | 191-26-4 | < 0,05 | < 0,2 | 0,2 | |
Fluoranthen | 206-44-0 | < 0,05 | < 0,2 | 1 | |
Pyren | 129-00-0 | < 0,05 | < 0,2 | 1 | |
Benz-(a)-anthracen | 92-24-0 | < 0,05 | < 0,2 | 0,5 | |
Chrysen | 218-01-9 | < 0,05 | < 0,2 | 0,5 | |
Benzo-(b)-fluoranthen | 205-99-2 | < 0,05 | < 0,2 | 0,2 | |
Benzo-(k)-fluoranthen | 207-09-9 | < 0,05 | < 0,2 | 0,2 | |
Benzo-(a)-pyren | 50-32-8 | < 0,05 | < 0,2 | 0,2 | |
Indeno-(1,2,3-cd)-pyren | 193-39-5 | < 0,05 | < 0,2 | 0,2 | |
Dibenz-(a,h)-anthracen | 53-70-3 | < 0,05 | < 0,2 | 0,2 | |
Benzo-(ghi)-perylen | 191-24-2 | < 0,05 | < 0,2 | 0,2 |
Flammschutzmittel | CAS Nr. | Hintergrundwert | Normalwert | Auffälligkeitswert | Hinweise |
---|---|---|---|---|---|
Triphenylphosphat (TPP) | 115-86-6 | < 0,1 | < 0,1 | 1 | |
Kresyl-Phenyl-Phosphate | 26444-49-5 | < 0,1 | < 0,1 | 1 | |
Tris-(butoxyethyl)-phosphat (TBEP) | 78-51-3 | < 0,1 | 0,5 | 50 | |
Tris-(n-butyl)-phosphat (TnBP) | 126-73-8 | < 0,1 | 0,5 | 50 | |
Tris-(2-chlorethyl)-phosphat (TCEP) | 115-96-8 | < 0,1 | 0,5 | 5* | *Karzinogen |
Tris-(2-chlorisopropyl)-phosphat (TCPP) | 13674-84-5 | < 0,1 | 1 | 5 | |
Tris-(1,2-dichlorisopropyl)-phosphat (TdCPP) | 13674-87-8 | < 0,1 | < 0,1 | 1 | |
Tris-(2-ethylhexyl)-phosphat (TEHP) | 78-42-2 | < 0,1 | < 0,1 | 0,5 | |
Tetrabrom-Bisphenol A | 79-94-7 | < 0,1 | < 0,1 | 0,5 | |
polybromierte Biphenyle | 59536-65-1 | < 0,1 | < 0,1 | 0,5 | |
polybromierte Diphenylether | - | < 0,1 | 0,25 | 0,5 | |
Tribrom-phenylallylether | < 0,1 | < 0,1 | 0,5 | ||
Tribrom-Benzoesäureallylester | < 0,1 | < 0,1 | 0,5 | ||
Hexabrom-Benzol | 107-13-1 | < 0,1 | < 0,1 | 0,5 | |
Hexabrom-Cyclododecan | 3194-55-6 | < 0,1 | < 0,1 | 0,5 | |
Pentabromethylbenzol | 58-22-3 | < 0,1 | < 0,1 | 0,5 | |
Chlorparaffine C10-13 | 85535-84-8 | < 2,5 | < 2,5 | 50* | *Verbotener Stoff |
Chlorparaffine C14-17 | 85535-85-9 | < 2,5 | < 2,5 | 50 |
* Wert liegt unterhalb des statistisch abgeleiteten Wertes, zur Begründung siehe Hinweise in Kapitel 4.
Weichmacher | CAS Nr. | Hintergrundwert | Normalwert | Auffälligkeitswert | Hinweise |
---|---|---|---|---|---|
Dimethylphthalat | 131-11-3 | < 2 | 5 | 10 | Reizstoff |
Diethylphthalat | 84-66-2 | < 2 | 5 | 10 | |
Benzylbutylphthalat | 85-68-7 | < 5 | 5 | 150 | |
Dibutylphthalat | 84-74-2 | < 10 | 30 | 200 | |
Diisobutylphthalat | 84-69-5 | 20 | 50 | 200 | |
Di-(2-ethylhexyl)-phthalat (DEHP) | 117-81-7 | 150 | 400 | 1000 | hormonell wirksam, 100 mg/kg, Richtwert für Kleinkinder |
Di-n-octylphthalat | < 5 | 5 | 10 |
Moschus-Verbindungen | CAS Nr. | Hintergrundwert | Normalwert | Auffälligkeitswert | Hinweise |
---|---|---|---|---|---|
Nitro-Moschus-Ambrette | 83-66-9 | < 0,1 | < 0,1 | 0,1 | Allergen |
Nitro-Moschus-Xylol | 81-15-2 | < 0,1 | < 0,1 | 0,1 | |
Nitro-Moschus-Keton | 81-14-1 | < 0,1 | < 0,1 | 0,5 | hormonell wirksam |
Schwermetalle | CAS Nr. | Hintergrundwert | Normalwert | Auffälligkeitswert | Hinweise |
---|---|---|---|---|---|
Arsen | 0,5 | 1 | 3 | ||
Blei | 5 | 20 | 150 | ||
Cadmium | 0,5 | 1,5 | 5 | ||
Chrom | 20 | 75 | 200 | Chrom VI Kanzerogen Allergen | |
Kupfer | 40 | 80 | 500 | ||
Nickel | 5 | 20 | 30* | *Kontaktallergen | |
Quecksilber | 0,15 | 0,5 | 1 | ||
Zink | 100 | 500 | 1500 | ||
Zinn | 5 | 15 | 50 | ||
Kobalt | 1 | 2 | 5 | ||
Antimon | 1 | 1 | 3 |
* Wert liegt unterhalb des statistisch abgeleiteten Wertes, zur Begründung siehe Hinweise in Kapitel 4.
Fettsäuren | CAS Nr. | P 10*** | P 50*** | P 90*** | Hinweise |
---|---|---|---|---|---|
Hexansäure | 142-62-1 | < 2 | 8 | 15 | Riechstoff |
Heptansäure | 111-14-8 | < 2 | 5 | 15 | Riechstoff |
Octansäure | 124-07-2 | < 2 | 10 | 30 | Riechstoff |
Nonansäure | 112-05-0 | < 5 | 25 | 60 | Riechstoff |
Decansäure | 334-48-5 | < 5 | 20 | 40 | Riechstoff Reizstoff |
Undecansäure | 112-37-8 | < 2 | 3 | 5 | Riechstoff Reizstoff |
Dodecansäure | 143-07-7 | < 20 | 60 | 220 | Riechstoff Reizstoff |
Tridecansäure | 638-53-9 | < 2 | 5 | 10 | Reizstoff |
Tetradecansäure | 544-63-8 | < 20 | 80 | 230 | Reizstoff |
Pentadecansäure | 1002-84-2 | < 10 | 40 | 200 | |
Hexadecansäure | 57-10-3 | < 10 | 650 | 1500 | Reizstoff |
Heptadecansäure | 506-12-7 | < 2 | 20 | 90 | Reizstoff |
Octadecansäure | 57-11-4 | < 50 | 180 | 460 | Reizstoff |
Ölsäure | 112-80-1 | < 5 | 230 | 850 | Reizstoff Aldehyd-Bildner |
Linol/Linolensäure | 60-33-3/ 463-40-1 | < 10 | 120 | 340 | Aldehyd-Bildner |
*** Die Perzentilwerte für die Fettsäuren bilden sich aus einer geringen Fallzahl (100).
Aus diesem Grund ist eine sichere statistische Benennung von Hintergrund-, Normal- und Auffälligskeitswerte im Moment nicht abschließend möglich.
AgBB: Vorgehensweise bei der gesundheitlichen Bewertung der Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC und SVOC) aus Bauprodukten. Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten - AgBB, www.umweltbundesamt. de/uba-info-daten/daten/voc.htm
(2002) 1-17, Diel F, Schubert H, Fischer M, Schuetz T, Weber KM, Gagelmann M, Boonen H, Steneberg A, Axt-Gadermann M, Khanferyan R, Diel E: Criteria for allergenic building materials. Med Immunol 3 4 (2002) 407-16
Hott U, Schleibinger H, Marchl, Braun P, Plieninger P: Konzentrationen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) in der Innenraumluft im Zeitraum von 1988 bis 1999, in Arbeitsgemeinschaft ökologischer Forschungsinstitute - AGÖF (Hrsg.): Umwelt, Gebäude & Gesundheit. (Springe-Eldagsen 2001) 204-15
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© AGÖF Stand: 12.03.2004 (letzte Änderung)