• Arbeitsgemeinschaft ökologischer Forschungsinstitute - AGÖF

    Stellungnahme der AGÖF zur Richtlinie VDI 6202-3 - Asbest

    VDI-Richtlinie 6202-3 - Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen, Asbest – Erkundung und Bewertung

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    Veröffentlicht: endgültige Version des AGÖF-Leitfadens

    Hausstaubuntersuchungen auf chemische Parameter" (SVOC, Schwermetalle, POM)

AGÖF - das Innenraumkompetenzzentrum

Radon


Radon ist ein natürliches radioaktives Edelgas mit einer Halbwertszeit von 3,8 Tagen, das durch radioaktiven Zerfall von Uran-238 (Halbwertszeit ca. 4,5 Mrd. Jahre) bzw. dessen Tochterprodukt Radum-226 (Halbwertszeit ca. 1600 Jahre) entsteht. Es ist farb-, geschmack- und geruchlos. Radon kommt besonders in Gegenden mit Ganitgestein vor. Als Gas breitet es sich leicht im Boden aus und dringt aus der Bodenluft über Kellerwände und Fundamente in Gebäude ein. Tritt Radon aus dem Boden in die Atmosphäre aus, wird es in der Außenluft sehr schnell verteilt, so dass in der Außenluft deutlich geringere Konzentrationen als in der Bodenluft vorliegen. Übliche Konzentrationen in der Außenluft liegen zwischen 10 und 30 Becquerel (Bq)/m³ (1 Bq bezeichnet einen radioaktiven Zerfall pro Sekunde).

In Deutschland gibt es einige Regionen mit einem besonders hohen Radongehalt des Bodens, wo entsprechend hohe Radonkonzentrationen auch im Fundamentbereich von Gebäuden auftreten können. Zu diesen Regionen gehören z.B. einige Teile des Bayerischen Waldes, des Schwarzwaldes, des Fichtelgebirges sowie des Erzgebirges und die Eifelregion. Normalerweise liegt die mittlere Radonkonzentration in der Innenraumluft bei etwa 50 Bq/m³. Bei ungünstigen Bedingungen (geographische Lage, geringe Lüftung) kann es unter Umständen zu beträchtlich höheren Radonkonzentrationen in der Innenraumluft kommen, es wurden in Einzelfällen bis zu einigen zehntausend Bq/m³ festgestellt.

Wird das Radongas eingeatmet, so kommt es durch dieses und seine alphastralhenden Zerfallsprodukte zu einer erhöhten Strahlenexposition der Lunge und zu einer Erhöhung des Lungenkrebsrisikos. Laut des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Umwelt Nr.5/2001) "liefert die Inhalation des Edelgases Radon in der Bundesrepublik Deutschland den Hauptbeitrag zur natürlichen Strahlenexposition des Menschen". Daher ist der Schutz vor Radon und speziell die Verminderung der Radonbelastung von Innenräumen ein Schwerpunkt der Umweltpolitik der Bundesregierung. Aufgrund der Belastung von Innenräumen ist davon auszugehen, dass etwa sieben Prozent der jährlich 37.000 Lungekrebsfälle auf den Einfluss von Radon zurückzuführen sind. Heute rechnet man mit Zahlen von ca. 1900 Lungenkrebs-Todesfällen jährlich in Deutschland. Damit ist die Inhalation von Radon nach dem Rauchen die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs".

Die Größe des Risikos, an Lungenkrebs zu erkranken, steigt mit der Höhe der Konzentration des Radons in der Raumluft und mit der Aufenthaltsdauer im Raum, eine unschädliche Dosis kann bei derzeitigem Kenntnistand nicht mit hinreichender Sicherheit angegeben werden.

Schutz vor Radonstrahlungen bieten Dränageleitungen, zusätzliche Sperrschichten und Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung. Als Sperrschichten werden z.B. Dichtbahnen auf der Bodenplatte verlegt. Bei der Verlegung unter der Bodenplatte kann es z.B. Probleme beim Verlegen (Witterung) und evtl. erst nach mehreren Jahren Feuchteschäden im Fußboden geben. Bei niedrigen Radonkonzentrationen im Baugrund reicht die Verlegung von PE-Dichtbahnen im Schloßprinzip, bei hohen Konzentrationen werden PE-Dichtbahnen mit nachrüstbarer Dränwirkung genommen. Ebenso möglich ist ein Mehrfachschutzsystem ohne Bodenplatte, dass aus Kombinationen von Dichtbahnen mit tragfähiger, dränierbarere Dämmschüttung zwischen den Streifenfundamente besteht.

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) veröffentlicht eine Radonkarte Deutschland, die eine Orientierung über die regionale Verteilung der Radonkonzentration in der Bodenluft einen Meter unter der Erdoberfläche gibt. Ebenso bieten sie auf ihrer Internetseite eine Broschüre Radon – ein kaum wahrgenommenes Risiko mit aktuelle Informationen zur Entstehung von Radon, zur Anreicherung in Gebäuden, zum Krebsrisiko und zu baulichen Massnahmen zum Schutz vor erhöhten Radon-Konzenrationen in Gebäuden. Auch zu den Bereichen Vorschriften für Gebäude und Arbeitsplätze und gesetzliche Regelungen zum Schutz vor Radon werden detaillierte Informationen bereitgestellt.

Im Jahr 2018 wurde das Strahlenschutzgesetz geändert u.a. auch mit dem Ziel, die Gesundheit von Menschen in Gebieten mit hohem Radon-Vorkommen zu schützen. Hierfür hat das Bundesumweltministerium (BMU) – unter Beteiligung der Bundesländer und des Bundesamtes für Strahlenschutzes (BfS) – einen Radon-Maßnahmenplan erarbeitet. Er bietet Informationen zu den geplanten Maßnahmen von Bund und Länder zur Senkung der Radon-Belastungen in Aufenthaltsräumen und an Arbeitsplätzen. Dazu gehören die Entwicklung einheitlicher Messstrategien, Radon-Messungen in Gebäuden und in der Bodenluft, die Bewertung von baulichen Maßnahmen, die Erarbeitung von Leitfäden zur Bestimmung der Radon-Belastung an Arbeitsplätzen und Öffentlichkeitsarbeit.

© AGÖF / Verfasserin: Marlies Ante, E-Mail: info@agoef.de, Stand: 23.08.2021