Radon ist ein natürliches radioaktives Edelgas mit einer Halbwertszeit von
3,8 Tagen, das durch radioaktiven Zerfall von Uran-238 (Halbwertszeit ca. 4,5 Mrd.
Jahre) bzw. dessen Tochterprodukt Radum-226 (Halbwertszeit ca. 1600 Jahre)
entsteht. Es ist farb-, geschmack- und geruchlos. Radon kommt besonders in
Gegenden mit Ganitgestein vor. Als Gas breitet es sich leicht im Boden aus
und dringt aus der Bodenluft über Kellerwände und Fundamente in Gebäude ein.
Tritt Radon aus dem Boden in die Atmosphäre aus, wird es in der Außenluft sehr
schnell verteilt, so dass in der Außenluft deutlich geringere Konzentrationen
als in der Bodenluft vorliegen. Übliche Konzentrationen in der Außenluft liegen
zwischen 10 und 30 Becquerel (Bq)/m³ (1 Bq bezeichnet einen
radioaktiven Zerfall pro Sekunde).
In Deutschland gibt es einige Regionen mit einem besonders hohen Radongehalt
des Bodens, wo entsprechend hohe Radonkonzentrationen auch im Fundamentbereich
von Gebäuden auftreten können. Zu diesen Regionen gehören z.B. einige Teile
des Bayerischen Waldes, des Schwarzwaldes, des Fichtelgebirges sowie des
Erzgebirges und die Eifelregion. Normalerweise liegt die mittlere
Radonkonzentration in der Innenraumluft bei etwa 50 Bq/m³. Bei
ungünstigen Bedingungen (geographische Lage, geringe Lüftung) kann es unter
Umständen zu beträchtlich höheren Radonkonzentrationen in der Innenraumluft
kommen, es wurden in Einzelfällen bis zu einigen zehntausend Bq/m³
festgestellt.
Wird das Radongas eingeatmet, so kommt es durch dieses und seine
alphastralhenden Zerfallsprodukte zu einer erhöhten Strahlenexposition der
Lunge und zu einer Erhöhung des Lungenkrebsrisikos. Laut des Bundesministeriums
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Umwelt Nr.5/2001) "liefert
die Inhalation des Edelgases Radon in der Bundesrepublik Deutschland den
Hauptbeitrag zur natürlichen Strahlenexposition des Menschen". Daher ist der
Schutz vor Radon und speziell die Verminderung der Radonbelastung von
Innenräumen ein Schwerpunkt der Umweltpolitik der Bundesregierung.
Aufgrund der Belastung von Innenräumen ist davon auszugehen, dass etwa sieben
Prozent der jährlich 37.000 Lungekrebsfälle auf den Einfluss von Radon
zurückzuführen sind. Heute rechnet man mit Zahlen von ca. 1900 Lungenkrebs-Todesfällen
jährlich in Deutschland. Damit ist die Inhalation von Radon nach dem Rauchen
die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs".
Die Größe des Risikos, an Lungenkrebs zu erkranken, steigt mit der Höhe der
Konzentration des Radons in der Raumluft und mit der Aufenthaltsdauer im Raum,
eine unschädliche Dosis kann bei derzeitigem Kenntnistand nicht mit hinreichender
Sicherheit angegeben werden.
Schutz vor Radonstrahlungen bieten Dränageleitungen, zusätzliche Sperrschichten
und Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung. Als Sperrschichten werden z.B.
Dichtbahnen auf der Bodenplatte verlegt. Bei der Verlegung unter der Bodenplatte
kann es z.B. Probleme beim Verlegen (Witterung) und evtl. erst nach mehreren
Jahren Feuchteschäden im Fußboden geben. Bei niedrigen Radonkonzentrationen
im Baugrund reicht die Verlegung von PE-Dichtbahnen im Schloßprinzip, bei
hohen Konzentrationen werden PE-Dichtbahnen mit nachrüstbarer Dränwirkung
genommen. Ebenso möglich ist ein Mehrfachschutzsystem ohne Bodenplatte,
dass aus Kombinationen von Dichtbahnen mit tragfähiger, dränierbarere
Dämmschüttung zwischen den Streifenfundamente besteht.
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) veröffentlicht eine
Radonkarte Deutschland,
die eine Orientierung über die regionale Verteilung der Radonkonzentration in der
Bodenluft einen Meter unter der Erdoberfläche gibt. Ebenso bieten sie auf ihrer Internetseite eine Broschüre
Radon –
ein kaum wahrgenommenes Risiko
mit aktuelle Informationen zur Entstehung von Radon, zur Anreicherung in Gebäuden, zum Krebsrisiko und zu
baulichen Massnahmen zum Schutz vor erhöhten Radon-Konzenrationen in Gebäuden. Auch zu den Bereichen
Vorschriften für Gebäude und Arbeitsplätze und gesetzliche Regelungen zum Schutz vor Radon werden detaillierte
Informationen bereitgestellt.
Im Jahr 2018 wurde das Strahlenschutzgesetz geändert u.a. auch mit dem Ziel, die Gesundheit von Menschen in Gebieten mit hohem
Radon-Vorkommen zu schützen. Hierfür hat das Bundesumweltministerium (BMU) – unter Beteiligung der Bundesländer und des
Bundesamtes für Strahlenschutzes (BfS) – einen
Radon-Maßnahmenplan erarbeitet. Er bietet Informationen zu den geplanten Maßnahmen von Bund und Länder zur Senkung der Radon-Belastungen
in Aufenthaltsräumen und an Arbeitsplätzen. Dazu gehören die Entwicklung einheitlicher Messstrategien,
Radon-Messungen in Gebäuden und in der Bodenluft, die Bewertung von baulichen Maßnahmen, die Erarbeitung von Leitfäden zur Bestimmung der
Radon-Belastung an Arbeitsplätzen und Öffentlichkeitsarbeit.
© AGÖF / Verfasserin: Marlies Ante, E-Mail: info@agoef.de, Stand: 23.08.2021