• Arbeitsgemeinschaft ökologischer Forschungsinstitute - AGÖF

    Stellungnahme der AGÖF zur Richtlinie VDI 6202-3 - Asbest

    VDI-Richtlinie 6202-3 - Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen, Asbest – Erkundung und Bewertung

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    Veröffentlicht: endgültige Version des AGÖF-Leitfadens

    Hausstaubuntersuchungen auf chemische Parameter" (SVOC, Schwermetalle, POM)

AGÖF - das Innenraumkompetenzzentrum

Organozinnverbindungen

 

In den letzten Jahren gerieten zunehmend zinnorganische Verbindungen, insbesondere das Tributylzinn (TBT), in das Bewusstsein der Wissenschaft und in die öffentliche Diskussion. So wurden Organozinnverbindungen inzwischen in Sportkleidung, Babywindeln und Badeartikeln, Sportschuhen, PVC-Fußböden, Kindergummistiefeln oder Barbiepuppen nachgewiesen.

Eine besondere Rolle als Quellen zinnorganischer Verbindungen in Innenräumen spielen großflächig behandelte Einrichtungsgegenstände bzw. ausgelegte Produkte, weshalb PVC-Fußböden eine besondere Relevanz zukommt. In PVC-Artikeln dienen zinnorganischen Substanzen als Stabilisatoren und werden während des Fertigungsprozesses zugegeben. Andere Quellen sind der direkte Eintrag durch früher übliche, TBT-haltige Desinfektions- und Material- bzw. Holzschutzmittel. Der Einsatz in diesem Bereich geht stark zurück, es ist jedoch in betroffenen Gebäuden weiterhin mit einem diffusen, aber anhaltenden Eintrag der betreffenden Substanzen zu rechnen.

In tierexperimentellen Kurz- und Langzeit-Untersuchungen sind verschiedene Wirkungen von TBT-Verbindungen beschrieben worden. Diese betreffen die Leber, das hämatologische und das endokrine System. Die Wirkungen auf das Immunsystem werden derzeit als die sensitivsten Parameter der Toxizität bei der Ratte angesehen. Für die als Stabilisator eingesetzten DBT-Verbindungen geht das BgVV von einer ähnlichen immuntoxischen Wirkpotenz aus wie vor die als Biozide eingesetzten TBT-Verdingungen1.

Während die Hersteller davon ausgehen, dass die als Stabilisatoren eingebauten Organozinnverbindungen ausreichend fest in die Matrix des Kunststoffes eingebunden sind, konnten in Hausstaubproben aus Wohnungen insbesondere für auf dem Fußboden spielende Kleinkinder relevante Konzentrationen an Organozinnverbindungen festgestellt werden.2.

Das Bundesamt für Risikobewertung hat in den Jahren 2000, 2003, 2008 und 2011 Stellungnahmen zum Einsatz von Organozinnverbindungen herausgegeben. In der aktuellsten Stellungnahme Nr.034/2011 des BfR vom 2. August 2011 "Organozinnverbindungen in verbrauchernahen Produkten" präsentiert das BfR einen Überblick über die Verwendung von Organozinnverbindungen, über ihre toxischen Wirkungen, über Grenz- und Orientierungswerte sowie Beispiele aus einer Expositionsschätzung. So dürfen z.B. nach der EU-RICHTLINIE 2002/62/EG DER KOMMISSION vom 9. Juli 2002 "Dioctylzinnverbindungen nach dem 1. Januar 2012 nicht mehr in den nachstehend aufgeführten Erzeugnissen verwendet werden, die dazu bestimmt sind, an die breite Öffentlichkeit abgegeben oder von dieser verwendet zu werden, wenn die Konzentration von Zinn in dem Erzeugnis oder in Teilen davon 0,1 Gew.-% übersteigt: Textilartikel, die dazu bestimmt sind, mit der Haut in Kontakt zu kommen, Handschuhe, Schuhe oder Teile davon, die dazu bestimmt sind, mit der Haut in Kontakt zu kommen, Wand- und Bodenverkleidungen, Babyartikel, Damenhygieneartikel, Windeln und Zwei-Komponenten-Raumtemperaturvulkanisierungs-Abform-Sets (RTV-2-Abform-Sets)".3


Fussnoten:

1BgVV (Bundesamt für Gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin), Tributylzinn (TBT) und andere zinnorganische Verbindungen in Lebensmitteln und verbrauchernahen Produkten (Stellungnahme vom 6. März 2000).
2Thumulla. J u. W. Hagenau: Organozinnverbindungen in PVC-Böden und Hausstaub, in: Umwelt, Gebäude & Gesundheit, Hrsg. Arbeitsgemeinschaft ökologischer Forschungsinstitute (AGÖF), Springe-Eldagsen 2001.
3Bundesamt für Risikoberwertung (BfR), Stellungnahmen zu Organozinnverbindungen, http://www.bfr.bund.de/de/a-z_index/organozinnverbindungen-4733.html.

© AGÖF / Verfasser: Jörg Thumulla / AnBUS / Internet: www.anbus.de,
Stand: Oktober 2015