Gesundheitlichen Störungen infolge von Elektrosmog müssen getrennt betrachten
werden nach niedrigfrequenter und hochfrequenter Strahlung. Niedrigfrequente
Strahlungen entstehen bei Hausstrom, Hochspannungsleitungen, Trafostationen etc.
und führen zu Störungen im Tag/ Nacht-Rhythmus, Beeinflussung des Immunsystems
und der Psyche des Menschen, Leitungsabfall, Konzentrationsschwäche, Nervosität,
Schlafstörungen und Kopfschmerzen. Hochfrequente Strahlungen entstehen in den
Bereichen Fernseher, Computer, Mobiltelefone, Radartechnik, Satellitenkommunikation
etc. Folgen sind thermische Effekte, Beeinflussung der Gehirnaktivität, Schwächung
des Immunsystems, erhöhtes Tumorrisiko. Die Folgen gepulster Hochfrequenzstrahlung
im Bereich des Mobilfunks sind bisher völlig ungeklärt.
Es gibt einige Möglichkeiten der Reduzierung von elektrischen und magnetischen
Feldern. So sollten im Schlafzimmer so wenig wie möglich netzbetriebene
Elektrogeräte aufgestellt werden (z.B. Heizdecken, elektrisch verstellbare
Betten usw., Netzstecker können nach Gebrauch aus der Steckdose gezogen werden.
Steckdosenleisten mit Ausschaltern helfen nur bedingt, da auch nach dem
Ausschalten noch eine Spannung anliegt, die ein elektrisches Feld verursachen
kann. Zu stromführenden Leitungen und Geräten auch in und hinter Wänden
möglichst 1 -2 m Abstand halten.
Die beste Lösung für Schlafräumen bietet der Einbau eines sogenannten
Netzfreischalters, der nach Ausschalten des letzten Verbrauchers die Leitung
vom Netz abtrennt. Dazu muss der Schlafraum aber über einen eigenen
abtrennbaren Stromkreis verfügt und e dürfen keine Verbraucher im
Stand-by-Berieb (Fernseher etc.) angeschlossen werden.
Schutz im ganzen Haus bietet die Verlegung von abgeschirmten Kabeln und die
Verwendung von Geräte mit dreiadrigen, geerdeten Kabeln. Ungeschirmte
Leuchtstoffröhren, Dimmer und trafobetrieben Geräte bedingt einsetzen oder
besser vermeinden, bei Computermonitore auf die aktuelle Schwedennorm (MPR III
oder TCO'99 achten, auf elektrische Fußbodenheizungen verzichten.
Mindestabstände zu Bahnlinien sollten 100 m betragen, zu Hochspannungsleitungen
200 m, Transformatorenhäuschen in unmittelbarer Nähe von Wohnhäusern nicht
zugelassen werden.
© AGÖF / Verfasserin: Marlies Ante, E-Mail: info@agoef.de, Stand: Februar 2015