Die Arbeitsgemeinschaft ökologischer Forschungsinstitute e.V. (AGÖF) wurde
1986 als Dachverband für Vereine und Betriebe gegründet, die vor allem in
den Bereichen Umweltanalytik, Umweltforschung, ökologisches Bauen und
Energieplanung tätig sind. Die angeschlossenen Institute und
Beratungseinrichtungen repräsentieren ein umfassendes Spektrum angewandter
Umweltforschung. Der kontinuierliche, interdisziplinäre Informationsaustausch
zwischen den einzelnen Einrichtungen und die Arbeit an gemeinsamen
Projekten ermöglichen den Instituten eine in dieser Form einmalige
fachübergreifende Perspektive.
AGÖF - Institute analysieren und bewerten, erstellen Gutachten, entwickeln
Konzepte, forschen, beraten und bieten Öffentlichkeitsarbeit in Form von
Seminaren, Bildungsveranstaltungen, Vorträgen und eigenen Publikationen an.
Schwerpunkt der inhaltlichen Arbeit liegt dabei auf der Unterstützung der
Erarbeitung individueller Lösungsansätze auf der Grundlage der sozialen und
ökologischen Verträglichkeit.
Die vielfältige Spezialisierung der einzelnen AGÖF - Institute einerseits und
die enge Kooperation andererseits ermöglichen jedem Institut, in seiner Region
ein umfassendes Untersuchungsspektrum anbieten zu können. Die Dienstleistungen
der AGÖF-Institute werden durch kontinuierliche Qualitätssicherungs-Prozesse
fortlaufend verbessert.
Die Mitgliedsinstitute der AGÖF, die im Bereich Innenraumschadstoffe tätig sind,
arbeiten überparteilich, unabhängig und verfolgen keine wirtschaftlichen
Interessen Dritter.
Die Beratung Betroffener, die Begehung der Räume und die Probenahme bis hin
zur Begutachtung der Ergebnisse erfolgen bei den auf Innenraumschadstoffe
prüfenden Mitgliedsinstituten der AGÖF ausschließlich durch erfahrene und
qualifizierte Personen, die fundierte Kenntnisse zu innenraumhygienischen
Fragestellungen besitzen. Zur Qualitätssicherung der Arbeit ist eine mindestens
3-jährige einschlägige Berufserfahrung der Mitarbeiterinnen und die Verpflichtung
zur Einhaltung der Qualitätsrichtlinien der AGÖF erforderlich. Dieses Vorgehen
sichert die größtmögliche Qualität der beratenden und begutachtenden Tätigkeiten.
Die Mitgliedsinstitute der AGÖF, die im Bereich Innenraumschadstoffe tätig sind,
nehmen verbindlich an internen und externen Weiterbildungsveranstaltungen teil,
auf denen Fachvorträge zu speziellen Innenraumschadstoff-Problematiken gehalten
werden und ein interdisziplinärer Austausch stattfindet. Darüber hinaus stehen
die Institute in einem kontinuierlichen fachübergreifenden Austausch mit
angrenzenden Fachdisziplinen der Medizin, Toxikologie, Architektur etc.
Beratung, Begehung, Probenahme und Begutachtung liegen in der Verantwortung
einer Person, die darüber hinaus fundierte Kenntnisse in der
physikalisch-chemischen Analytik besitzt. Dieses Vorgehen sichert die
größtmögliche Qualität der beratenden und begutachtenden Tätigkeit.
Ziel der Beratung ist die Aufklärung über Schadstoffe in Innenräumen. Die Beratung soll den Ratsuchenden in einen Informationsstatus versetzen, der ihm eigene Entscheidungen und Handlungen ermöglicht. Die Beratung orientiert sich an den Problemlagen, Motiven und Zielen der Ratsuchenden und ist begrenzt durch den Beratungsschwerpunkt der BeraterInnen.
Schwerpunkte der Beratung liegen in der allgemeinen und fallbezogenen Information über Eigenschaften von Schadstoffen, Schadstoffrisiken, die Bewertung von Risiken und in der Aufklärung über die Methoden der Schadstofffeststellung.
Die beratenden Institute führen die Beratung nach einem Konzept durch, das an den Ressourcen des Instituts ausgerichtet ist. Eine telefonische Beratung der Ratsuchenden erfolgt durch qualifiziertes Personal nach einem vereinheitlichten Verfahren. Die Beratung wird dokumentiert.
Durch die Einbettung in ein qualifziertes Verweisnetz können Empfehlungen für weitere Beratungseinrichtungen angegeben werden. Bei bestehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen wird die Konsultation eines Arztes empfohlen. Die Möglichkeiten und Grenzen chemischer Analytik und des toxikologischen Wissens werden aufgezeigt.
Die Institute informieren über ihre Erreichbarkeit und stellen diese sicher.
Die BeraterInnen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Die Probenahme erfolgt in der Regel nach einer innenraumhygienischen Inspektion.
Raumluft-, Staub- oder Materialprobe¬nahmen werden problemorientiert nach anerkannten Probenahme Verfahren vorgenommen. Es werden keine direktanzeigenden Prüfröhrchen oder Verfahren verwendet, die für eine sachgerechte Beurteilung notwendige Nachweisgrenze, Meßgenauigkeit und Selektivität nicht aufweisen.
Die Institute betreiben entweder ein eigenes modernes Labor oder arbeiten eng zusammen mit Kooperations-Laboratorien. Diese Laboratorien müssen erfolgreich an Ringversuchen innerhalb und außerhalb der AGÖF teilnehmen und orientieren sich an internationalen Standards des Qualitätsmanagements wie DIN EN ISO/IEC 17025.
Es erfolgt eine bedarfsorientierte Erweiterung des Analysespektrums (z.B. bei Veränderungen in den Produktzusammensetzungen) und eine Anpassung der Analyse-Methoden an den neuesten Stand von Wissenschaft und Technik.
Zwischen probenehmender Einrichtung und dem Analyselabor besteht eine enge Zusammenarbeit.
Die Einordnung und Bewertung der Untersuchungsergebnisse erfolgt anhandderzeit gültiger und publizierter Orientierungs-, Grenz- und Richtwerte sowie eigener Erfahrungswerte aufgrund von dargelegten Häufigkeitsverteilungen. In bisher nicht berücksichtigten Gebieten werden statistisch oder toxikologischbegründete Richtgrößen erarbeitet. Durch Darlegung der Bewertungskriterien wird die Bewertung transparent und nachvollziehbar gemacht. Neben den Ergebnissender Laboruntersuchungen werden die bei der wohnhygienischen Inspektion erhobenen Daten zur Raumsituation und Nutzung sowie Angaben zur individuellen Empfindlichkeit der betroffenen Personen berücksichtigt.
Der Prüfbericht enthält eine Beschreibung der Probenahme- und Analyseverfahren sowie der Randbedingungen bei der Probenahme. In dem Bericht sind alle wesentlichen Angaben zur Untersuchung und Bewertung aufgeführt, so dass auch eine spätere externe Überprüfung und Nachvollziehbarkeit jederzeit gegeben ist. Er ist in einer für Laien verständlichen Sprache verfasst.
Im Prüfbericht oder einer Anlage zum Prüfbericht ist eine Bewertung der Untersuchungsergebnisse enthalten, die ggf. Möglichkeiten aufzeigt, Schadstoffquellen zu mindern oder zu beseitigen. Im Fall einer Sanierung werden weitergehende Beratungen angeboten und Erfolgskontrollen empfohlen.
Zusätzlich besteht für jeden Auftraggeber die Möglichkeit, zu den inhaltlichen Fragen des Berichtes sowie den daraus abzuleitenden Maßnahmen Rücksprache zu nehmen.
Die in unter Expertensuche aufgeführten AGÖF- Mitgliedsinstitute sind größtenteils einem Qualitätssicherungsverfahren mit externen Auditoren angeschlossen, mit dem eine ständige Überprüfung der eigenen Leistungen auf hohem Niveau gewährleistet wird. Sie haben entweder das AGÖF-Qualitätssichungsverfahren (AGÖF-QS) bereits absolviert oder sind in das Verfahren eingetreten. Alternativ wurde ihre Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025, DIN EN ISO 9001 bzw. ihre Zertifizierung nach den Richtlinien des Berufsverbandes der deutschen Baubiologen (VDB-Z) jeweils durch den Vorstand anerkannt.
© AGÖF Stand: 06.04.2021