Das oberste Organ des eingetragenen Vereins ist die Mitgliederversammlung. Sie besteht aus allen Mitgliedern (ordentlichen Mitgliedern und Fördermitgliedern), aber nur die ordentlichen Mitglieder haben Stimm- und Antragsrecht. Der Vorstand beruft die ordentliche Mitgliederversammlung einmal im Jahr ein und leitet die Versammlung. Grundsätzlich werden alle Vereinsangelegenheiten durch Beschluss der Mitgliederversammlung geregelt, soweit sie nicht durch die Satzung dem Vorstand zugewiesen sind. Die Mitgliederversammlung kann Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der erschienenen ordentlichen Mitglieder fassen. Sie ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde und mindestens 15 Prozent der ordentlichen Mitglieder anwesend sind. Weitere Regelungen zur Mitgliederversammlung sind der Satzung und Geschäftsordnung zu entnehmen.
Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung gewählt und besteht aus drei gleichberechtigten Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vom Vorstand vertreten, jeweils ein Vorstandsmitglied ist allein vertretungsberechtigt. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins, sorgt für die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung, erstattet der Mitgliederversammlung regelmäßig Bericht, bereitet den Haushaltsplan vor und erstellt die Jahresabrechnung. Die aktuellen Vorstände sind:
Martina Clemens-Ströwer (Dipl. -Ing.), Sachverständigenbüro für Baubiologie, Welver-Berwicke, Tel. 02384/ 12 22 , www.clemens-stroewer.de, seit 2023 im Vorstand.
Dipl.-Biol. Nicole Richardson, Sachverständigenbüro Richardson, Witten, Tel. 02302/ 58 09 80, www.sv-richardson.de, seit 2024 im Vorstand.
Martin Wesselmann (Dipl. -Chem. univ.), Gebäudediagnostik Wesselmann GmbH, Hamburg, Tel. 040/ 298437 – 0, www.gebaeudediagnostik.net, seit 2023 im Vorstand.
Die Geschäftsstelle der AGÖF wird seit Oktober 2022 von Sabine Weber-Thumulla, M.A. geleitet.
Die AGÖF-Arbeitskreise werden zu inhaltlichen Schwerpunkten eingerichtet und arbeiten den Mitgliedern und dem Vorstand zu. Sie erstellen für inhaltliche Aufgaben Beratungs- und Beschlussvorlagen für die AGÖF-Mitgliederversammlung.
© AGÖF Stand: 01.10.2022