Holzschutzmittel gibt es für die unterschiedlichsten Anwendungsgebiete. Es gibt z.B. Fungizide gegen
Pilzbefall, Insektizide gegen Insektenbefall, Herbizide und Algizide gegen
pflanzlichen Bewuchs, Anti - Fouling Mittel gegen tierischen Bewuchs,
Repellantien gegen Verbiß, und Rodentizide gegen Nagetiere. Mittel, die durch
ihre unspezifische Wirkung auf Organismen mehrere Eigenschaften in sich vereinigen,
werden zur Gruppe der Pestizide oder Biozide zusammengefaßt.
In den siebziger/achtziger Jahren kamen Holzschutzmittel, insbesondere PCP und
Lindan, auch in Wohnräumen massiv zum Einsatz. Sie sind als Altlasten in
Innenräumen heute die häufigsten Vertreter, ihre Wirkstoffe gasen aus und können
sich durch Bindung an den Hausstaub oder Textilien etc. anreichern. PCP wurde
als Fungizid bis in die 80er Jahre eingesetzt und ist heute verboten. Lindan
kam als Insektizig in Holzschutzmitteln und Insektenbekämpfungsmitteln zum Einsatz
und ist heute noch erlaubt. Seit Mitte der achtziger Jahre werden zunehmend
Pyrethroide (z.B. Permethrin) eingesetzt, die auch in Wollteppichen als
Mottenschutzmittel zum Einsatz kommen. Pyrethroide sind ebenso wie andere
Holzschutzmittelwirkstoffe Nervengifte und können Schleimhautreizungen,
Kopfschmerzen, Benommenheit, Taubheitsgefühle u.a. auslösen. Vorwiegend in den
neuen Bundesländern und in den ehemals von amerikanischen Streitkräften
genutzten Gebäuden wurde DDT u.a. zum Holzschutz in Dachstühlen eingesetzt.
DDT wurde in den alten Bundesländern 1972 verboden, während es in den neuen
Bundesländern noch bis Ende der 80 Jahre eingesetzt wurde.
Infolge vieler Erkrankungen wurde im Mai 1983 die
Interessen-Gemeinschaft
der Holzschutzmittel-Geschädigten als Notgemeinschaft gegründet. Holzschutzmittelgeschädigte
leiden unter massiven gesundheitlichen Problemen wie Dauerschnupfen,
häufiges Nasenbluten, geschwollene Lymphdrüsen, Immunschwäche, Schädigung
der Leber, Herzrhythmus-Störungen, Erschöpfungssyndrom, Depressionen. Die
Beschreibung der Wirkungsweise der verschiedenen Substanzen auf den Menschen
wird allerdings dadurch erschwert, dass die sich entwickelnden Beschwerden und
Krankheitsbilder oft außerordentlich diffus und untypisch sind. Dazu treten
häufig auch große individuelle Unterschiede in der Sensibilität gegenüber
den Substanzen auf. Von größter Wichtigkeit ist dabei die individuelle
Vorgeschichte eines jeden, da ein einmaliger Kontakt mit großeren Mengen
eines bestimmten Wirkstoffes, der lange zurückliegen kann und vielleicht
nicht einmal bemerkt wurde, eine Sensibilisierung gegen den Stoff bewirkt
haben kann, die schon bei vergleichsweise geringe Mengen des Stoffes zu
Beschwerden führt.
Grundsätzlich gilt, dass alle Substanzen, die zum Holzschutz verwendet werden,
bei dauerndem Kontakt auch dem Menschen gefährlich werden können. Was für
Insekten und Mikroorganismen tödlich giftig ist, ist auch für den Menschen
auf die Dauer nicht völlig unbedenklich. Wer Holzschutz betreibt, schafft
eine potentielle Schadstoffquelle und geht ein gesundheitliches Risiko ein.
Eine gute Alternative zum chemischen Holzschutz bietet die werkstoffgerechte
Verarbeitung des Holzes nach den Maßgaben des konstruktiven Holzschutzes. Die
Vermeidung staunasser Bereiche an Bauhölzern schützt diese meist weit besser
vor Pilzbefall, als der Einsatz von Fungiziden. Auch Befall mit holzzerstörenden
Insekten tritt bei gehobelten Hölzern, die in den Wohnraum einbezogen sind,
praktisch nicht auf, da Insekten Holz nur anfliegen, wenn es längere Zeit in
einem ruhigen Umfeld (Speicher) steht.
Der Gesetzgeber hat den neueren Erkenntnissen durch Abänderung der DIN Normen
Rechnung getragen. Anfang 2012 wurden eine vollständig überarbeitete Fassung der verschiedenen
Teile der DIN 68800 "Holzschutz" veröffentlicht. Sie ersetzte die z.T. noch aus den siebziger
Jahren stammenden älteren Fassungen und berücksichtigt die vielen positiven Erfahrungen, die
in den letzten 20 Jahren mit dem baulichen Holzschutz gemacht wurden. Mit der Neufassung
wird die Möglichkeit geboten, in noch mehr Anwendungsbereichen auf einen vorbeugenden chemischen
Holzschutz zu verzichten. Der Einsatz vorbeugender chemischer Holzschutzmittel darf nicht ohne
Notwendigkeit vorgenommen werden und in Verbindung mit neueren Zulassungen wird der Einsatz von
Holzschutzmitteln in Räumen De facto untersagt.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage in der Rubrik Schadstoffe:
Praxisfälle und Diskussion zu den Themen:
Holzschutzmittel
in Dachgeschossen 1 - Belastungsunterschiede Dachkonstruktion und Deckenbalken
und Holzschutzmittel
in Dachgeschossen 2 - Versäumte Ermittlung der Belastung eines Dachgeschosses
mit Hylotox- Wirkstoffen vor dem Ausbau.
© AGÖF / Verfasserin: Marlies Ante, E-Mail: info@agoef.de, Stand: Januar 2015