• Arbeitsgemeinschaft ökologischer Forschungsinstitute - AGÖF

    Stellungnahme der AGÖF zur Richtlinie VDI 6202-3 - Asbest

    VDI-Richtlinie 6202-3 - Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen, Asbest – Erkundung und Bewertung

  • Arbeitsgemeinschaft ökologischer Forschungsinstitute - AGÖF

    Veröffentlicht: endgültige Version des AGÖF-Leitfadens

    Hausstaubuntersuchungen auf chemische Parameter" (SVOC, Schwermetalle, POM)

AGÖF - das Innenraumkompetenzzentrum

Asbest im Innenraum

 

Foto-Asbestentsorgung


Wesentliche kritische Punkte
Grenz- und Orientierungswerte
Bewertung und Empfehlungen der AGÖF
AGÖF Positionspapier Asbest - asbesthaltige Spachtelungen und Putze

Download AGÖF Positionspapier Asbest (PDF, 105 KB)


Asbest ist die Sammelbezeichnung für eine Gruppe natürlich vorkommender faserförmiger Silikate, die in vielen Teilen der Welt vorkommen. Wegen seiner Eigenschaften (Unbrennbarkeit, Hitzebeständigkeit, Verglasung bei > 1.450 °C, chemische Resistenz außer gegenüber Flusssäure, Beständigkeit gegenüber Fäulnis und Korrosion, geringe elektrische Leitfähigkeit, Elastizität und Zugfestigkeit, Adsorptions- und Isolierfähigkeit) wurde das Material in einer Vielzahl von Produkten bis Anfang der 90er Jahre eingebaut.

Die Asbestarten werden eingeteilt nach ihrer chemischen und physikalischen Eigenschaft in:

  • Serpentinasbest mit Chrysotil (Weißasbest)
  • Amphibolasbest mit Krokydolith (Blauasbest) und Amosit (Braun/Grauasbest)

Amphibolasbest wird wegen seiner leichteren Zerreibbarkeit zu kleinsten, kritischen Fasern gesundheitsgefährlicher als Serpentinasbest eingestuft.

Die Asbestprodukte werden unterschieden nach ihrer Art des Bindemittels:

  • fest gebundenen Asbestzementprodukte (z.B. Dach- und Fassadenplatten, Rohrleitungen...), Rohdichte > 1.400 kg/m³, Asbestfaseranteil bis ca. 15 %
  • schwach gebundene Asbestprodukte (z.B. Spritzasbest, Schnüre/ Kordeln an Herden, Öfen und Kaminen, Gewebe, Asbestpappen oder -platten an Heizkörperverkleidungen, asbesthaltige Dämmplatten und Leichtbauplatten, Schaumstoffe, Kunststoffbodenbeläge, Kitte und Leime, Rohdichte < 1.000 kg/m³, Asbestfaseranteil bis ca. 85 %.

Wesentliche kritische Punkte

Die Einatmung lungengängiger, mit dem Auge nicht sichtbarer Asbestfasern kann schwere und unheilbare Erkrankungen auslösen. So können die Fasern zu Vernarbungen des Lungengewebes (Asbestose), zu Bronchialkarzinomen oder zu Mesotheliomen führen, die häufig erst 10- 40 Jahre nach der ersten Exposition auftreten. Als gesundheitsgefährdend gelten Asbestfasern mit einer Länge > 5 µm, einem Durchmesser < 3 µm und einem Verhältnis von Länge zu Dicke von mindestens 3:1.

Als besonders kritisch sind die schwach gebundenen Asbestprodukte zu betrachten. Sie können aufgrund der geringen Bindung bereits ohne äußere Einwirkungen Asbestfasern in die Luft abgeben.

Weniger kritisch sind die festgebundenen Asbestzementprodukte, da normalerweise von den oft glatten Oberflächen kaum Fasern freigesetzt werden. Kritisch wird es hier bei fortgeschrittener Verwitterung, Bruch oder mechanischer Einwirkung.

Grenz- und Orientierungswerte

Materialproben

Zur Feststellung von asbesthaltigen Materialien in Gebäuden werden Proben verdächtiger Produkte lichtmikroskopisch oder im REM- Verfahren untersucht und katalogisiert.

Staubproben

Bei Asbestfaserbelastungen im Gebäude erfolgen zur Abgrenzung des Sanierungsbereiches Staubkontaktprobenahmen, die im Rasterelektronenmikroskop (REM) ausgewertet werden.

Alle gefundenen asbesthaltigen Ereignisse (Einzelfasern, Faseragglomerate, Faserbündel und partikelgebundene Fasern) werden gezählt. Die Anzahl der so gezählten Ereignisse werden in Hamburg in fünf Klassen eingestuft:

0 = kein Asbest keine Faser/ Ereignis gefunden auf 4 mm²
1 = sehr wenig Asbest 1 oder 2 Fasern/ Ereignisse gefunden auf 4 mm² (Spuren bzw. Zufallsfunde)
2 = wenig Asbest 3 bis 4 Fasern/ Ereignisse gefunden auf 4 mm²
3 = deutlich Asbest 5 bis 10 Fasern/ Ereignisse gefunden auf 4 mm²
(regelmäßige Asbestfaserbelastung, erhebliche Belastung lt. Bauordnungsamt FHH)
4 = viel Asbest > 10 Fasern/ Ereignisse gefunden auf 4 mm²
5 = sehr viel Asbest auf fast jedem Bildfeld Asbestfasern gefunden bzw. viele Agglomerate/ Materialstücke


Raumluftproben

Raumluftprobenahmen nach der VDI- Richtlinie 3492 geben Aufschluss über die Belastung unter festgelegten Rahmenbedingungen. Sie sind außerdem für die Freigabe von Sanierungsbereichen erforderlich.

Es gilt das Minimierungsgebot. Rechtlich bindend sind im Falle bekannter Asbestvorkommen folgende Raumluftwerte:

  • deutlich unter 1.000 F/m³ für Außenluft und Innenräume außerhalb eines Sanierungsbereiches (ehem. BGA)
  • < 500 F/m³ für die Freigabe von sanierten Bereichen (TRGS 519)


Bewertung von asbesthaltigen Produkten in Gebäuden und Sanierung

Die Bewertung von asbesthaltigen Baustoffen erfolgt nach den Asbestrichtlinien (Fassung Januar 1996), die in den Ländern nach § 3 der Bauordnung bauaufsichtlich eingeführt wurden. Mit dem Formblatt "Bewertung der Dringlichkeit einer Sanierung" der Asbestrichtlinien werden schwach gebundene Asbestprodukte in 3 Kategorien (I: Sanierung unverzüglich erforderlich, II: Neubewertung mittelfristig erforderlich, III: Neubewertung langfristig erforderlich) eingestuft.

Die Sanierung von schwach gebundenen Asbestprodukten wird nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 durchgeführt. Derartige Sanierungen dürfen nach TRGS 519 Kap. 3.1 nur von zugelassenen, asbestsachkundigen Unternehmen durchgeführt werden. Der bei den Sanierungsarbeiten erforderliche Schutz richtet sich nach dem Umfang der Arbeiten.

Asbestzementprodukte unterliegen nicht den Einstufungskriterien der Asbestrichtlinien. Bei intakter Oberfläche von AZ-Produkten besteht kein dringender Sanierungsbedarf. Sie sollten jedoch langfristig ausgetauscht und dürfen nicht wiederverwendet werden. Zur Vermeidung von Faserfreisetzungen dürfen sie außerdem nicht bearbeitet (gefegt, gebohrt, geschnitten...) werden. Eine Reinigung darf lediglich mit einem drucklosen Wasserstrahl erfolgen. Beim Entfernen und Sanieren von Asbestzementprodukten sind die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519) zu berücksichtigen.

Bewertung und Empfehlungen der AGÖF

Asbest ist ein krebserregender Gefahrstoff, daher sollte keine Asbestfaserexposition in Innenräumen hingenommen werden.

Asbesthaltige Pappen in Haushaltsutensilien (z.B. Aschenbecher, Bügelbretter, Bügeleisen, Toaster, Haartrockner, Dia- und Filmprojektoren...) wurden bis Anfang der 80 er Jahre eingesetzt. Sie sollten nicht länger geduldet werden. Bei Verdacht auf Vorhandensein von asbesthaltigen Einbauteilen können Herstellerfirmen, Verbraucherzentralen und AGÖF-Institute Auskünfte geben.

Elektro-Speicherheizgeräte enthielten bis Ende der 70er Jahre asbesthaltige Bauteile. In Räumen mit Geräten verschiedenster Fabrikate wurden zahlreiche Raumluftuntersuchungen durchgeführt. Diese Messergebnisse besagen, dass in Einzelfällen eine Kontamination der Raumluft mit Asbestfasern nicht ausgeschlossen werden kann.

Ein sofortiger Austausch ist abhängig von der Art der eingebauten asbesthaltigen Produkte. Falls schwach gebundene Asbestprodukte im Luftstrom liegen, ist eine Sanierung unverzüglich erforderlich:

  • wenn das Gerät beschädigt ist oder geöffnet wurde
  • eine Untersuchung des Gerätes ergibt, dass die Freisetzung von Asbestfasern aufgrund einer äußerlich nicht feststellbaren Beschädigung der eingebauten asbesthaltigen Bauteile möglich ist

Im Interesse eines vorbeugenden Gesundheitsschutzes wird empfohlen, alle Nachtspeicheröfen mittelfristig zu ersetzen. Der Ausbau und die Entsorgung muss von einem asbestsachkundigem Unternehmen durchgeführt werden. Wenn ein Zerlegen des Elektrogerätes nicht erforderlich ist, muss es am Standort staubdicht verpackt werden, bevor das Gerät bewegt wird. Auskünfte zu Asbestgehalt und Sanierungsdringlichkeit von Nachtspeicheröfen erteilen die Gerätehersteller, Energieversorgungsunternehmen, Verbraucherzentralen und AGÖF-Institute.

Speckstein kann Asbest enthalten. In mehreren Materialproben aus Hamburger Schulen hat die Wartig Nord GmbH Beraten Planen Begutachten eindeutig Chrysotil (Weißasbest) nachgewiesen. In einem Werkraum einer Schule, in dem Specksteinarbeiten stattfanden, wurden in Luftmessungen mit Nutzungssimulation durch Anblasen bis zu 600 Fasern/m³ gemessen. Daraufhin wurde das Arbeiten mit Speckstein von der Hamburger Schulbehörde aus Vorsorgegründen untersagt.

Kontaminationsermittlungen durch die Untersuchung von Liegestäuben in Kunst- und Werkräumen zeigten teilweise eine - geringe - Kontamination der Stäube mit Asbestfasern. Solche Schulen wurden einem gesonderten Reinigungsprogramm unterzogen.

Die Prüfung von Specksteinen auf Asbest ist mit erheblichen analytischen Schwierigkeiten verbunden. Für die Untersuchung von Specksteinen kann immer nur ein Bruchteil des Steinmaterials untersucht werden. Ob ein Speckstein von Asbestadern durchzogen wird, kann nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden. Zertifikate können daher immer nur ausdrücken, dass ein Speckstein aus einer bestimmten Lagerstätte mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit kein Asbest enthält. Es ist also nicht vollständig auszuschließen, dass beim Bearbeiten von Specksteinen Asbestfasern freigesetzt werden. Daher empfiehlt die AGÖF aus Vorsorgegründen bis zur Vorlage weiterer Ergebnisse und Daten, Specksteine nur im Freien zu bearbeiten oder Alternativmaterialien zum Formen und Gestalten zu verwenden.

Viele Spachtelmassen und Fliesenkleber sind nach neueren Erkenntnissen auch bis Mitte der 1990er Jahre zu einem geringeren Anteil (<0,1 % - 5%) asbesthaltig. Hiervon sind ca. ein Viertel der vor 1995 errichteten Gebäude betroffen. Diese bislang kaum beachteten Gefahrenquellen stellen ein Risiko bei Abbruch, Sanierung und Instandsetzungsarbeiten dar. Bei Schleif- und Stemmarbeiten können erhebliche Mengen Asbestfasern freigesetzt und mit der Raumluft unwissentlich eingeatmet werden.

Im Rahmen der normalen Raumnutzung kommt es durch asbesthaltige Spachtelmassen und Fliesenkleber zu keinerlei Gefährdungen.

AGÖF Positionspapier Asbest - asbesthaltige Spachtelungen und Putze

Das Thema Asbesthaltige Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber erfährt zurzeit sowohl in der Fachwelt als auch zunehmend in der Öffentlichkeit eine erneute Brisanz. Die Ursache liegt in bislang nicht beachteten Anwendungen bzw. immer mehr neuen Fundstellen von asbesthaltigen Bau- und Bauhilfsstoffen (insbesondere in Spachtelungen, Strukturputzen und Fliesenklebern von Wand- und Deckenbekleidungen).

Aktuell werden beim Umgang mit den "neuen" Fundstellen die derzeit gültigen technischen Regelwerke zum Umgang mit Asbest zum Teil rigide umgesetzt. Das führt in der Öffentlichkeit zu der Wahrnehmung, dass mit den neuen Asbestfunden eine Erhöhung der Gefährdungseinschätzung einhergeht. Diese zieht für das Immobilien- und Baugewerbe, für Handwerksbetriebe aber auch für Privathaushalte erhebliche Konsequenzen nach sich und führt zu großen Verunsicherungen, wie mit dieser Thematik in der Praxis umzugehen ist.

Das Fehlen von klaren Leitlinien zur erforderlichen Untersuchung und Bewertung des Baubestands sowie Hinweise zu deren fachgerechter Sanierung wurde auch in der Fachöffentlichkeit erkannt und angegangen.

Im Juni 2015 wurde von der VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik in Zusammenarbeit mit dem Gesamtverband Schadstoffsanierung ein Diskussionspapier zu Asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern veröffentlicht. Das Papier "Asbesthaltige Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber in Gebäuden - Diskussionspapier zu Erkundung, Bewertung und Sanierung" diente einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Vorfeld der Erarbeitung einer VDI-Richtlinie. Hier kann die PDF-Version heruntergeladen werden: VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik.

Im Sommer 2016 wurde ein "Nationaler Asbestdialog" vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) zum Thema "Asbest beim Bauen im Bestand" durchgeführt. Eingeladen wurden Vertreterinnen und Vertreter der Spitzenorganisationen aller am Bauprozess Beteiligten - von Bauherren und Wohnungswirtschaft über Sozialpartner und Behörden bis hin zu Sachverständigen und Geräteherstellern. Gemeinsam mit den zuständigen Bundesressorts wurden in einem strukturierten, transparenten und ergebnisoffenen Dialog nach Lösungen gesucht, wie künftig mit Asbest im Bestand umgegangen werden soll. Informationen zum aktuellen Stand der Diskussionen sind hier zu finden: www.asbestdialog.de.

Die AGÖF hat am Nationalem Asbestdialog teilgenommen und im Juni 2017 als Beitrag zur derzeitigen Diskussion das Positionspapier "Einschätzung des Gefährdungspotentials durch asbesthaltige Spachtelungen sowie anderer asbesthaltiger Bauteile und daraus zu ziehenden Konsequenzen - Positionierung der AGÖF" veröffentlicht. Ausgehend von den langjährigen Praxiserfahrungen der Mitgliedsinstitute wird die Sichtweise des Verbandes zur Einschätzung des Gefahrenpotentials beim Umgang mit asbesthaltigen Spachtelungen sowie anderer asbesthaltiger Bauteile dargestellt. Abgeleitet aus den täglichen Erfahrungen beim Umgang mit Asbest werden Vorschläge zum praxisnahen Umgang mit diesem Thema unterbreitet. Hier können Sie die PDF-Version des AGÖF Positionspapiers Asbest herunterladen.

© AGÖF / Verfasserin: Elke Bruns-Tober / Umwelt- und Gesundheitsinstitut / Internet: www.schadstoffmessungen.de
Stand: August 2021