Im Rahmen ihrer Verbandsarbeit erarbeitet die AGÖF regelmäßig Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen, Normänderungen oder auch Leitfäden bzw. Handlungsempfehlungen. Hier finden Sie die Stellungnahmen der letzten Jahre.
Die VDI-Richtlinie 6202-3 regelt die Erkundung und definiert einen Standarduntersuchungsumfang (in Anhang A) zu potenziellem
Asbestvorkommen in baulichen und technischen Anlagen. Grundlegend begrüßt die AGÖF eine Standardisierung einer Erkundungsstrategie und würdigt die Leistung der
Ersteller der VDI-Richtlinie. Dennoch erscheint eine kritische Auseinandersetzung mit den Vorgaben der Richtlinie wünschenswert, insbesondere
da die Mitgliedsunternehmen über einen großen Erfahrungsschatz bei der Erkundung von Asbest in der Praxis verfügen. Als kritischer Punkt wird der
Umgang mit Spurenkonzentrationen von Asbest gesehen. Die verfeinerten Analyseverfahren mit stark erhöhten Nachweisgrenzen erfassen
nicht nur technische Asbestprodukte, sondern auch natürliche, geogen bedingte Spuren von Asbest. Hier gilt es zukünftig, eher entsprechende staubarme
Arbeitsweisen zu etablieren, statt eine immer detailliertere Asbestanalytik zu betreiben. Ein weiterer Punkt ist, dass das Konzept der zu erwartenden
Aussagesicherheit, in der VDI 6202-3 noch nicht ausreichend wissenschaftlich begründet ist. Außerdem ist aus Sicht der AGÖF eine Praxistauglichkeit der
Richtlinie in der Auftragsabwicklung bei einer normgemäßen Auslegung für viele in der Gutachterpraxis vorkommende Untersuchungsfälle nicht gegeben.
Schlussendlich werden die Folgen der Nichtbeachtung der Richtlinie als kritisch angesehen.Hier kann die Stellungnahme der AGÖF zur Richtlinie VDI 6202-3 (9/2021)
heruntergeladen werden.
Bei dem Richtlinienentwurf der VDI 6202, Blatt 3 "Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen, Asbest, Erkundung und Bewertung" (Gründruck) geht es um das
Thema mit welcher Tiefe und in welchem Umfang Gebäude auf Asbest untersucht werden. Ziel ist es einen einheitlicheren Rahmen zu bekommen, um die Begutachtungsleistung besser bewerten
und vereinheitlichen zu können Die AGÖF hat fristgemäß zum 30.03.2020
eine AGÖF-Stellungnahme zum Entwurf eingereicht. Mit der Veröffentlichung der Richtlinie wird im Sommer 2021 gerechnet.
Das Thema Asbest erfährt aktuell sowohl in der Fachwelt als auch zunehmend in der Öffentlichkeit eine erneute Brisanz. Die Ursache liegt in bislang nicht beachteten Anwendungen bzw. neuen Fundstellen von asbesthaltigen Bau- und Bauhilfsstoffen (insbesondere in Spachtelungen, Strukturputzen und Fliesenklebern von Wand- und Deckenbekleidungen). Beim Umgang mit den "neuen" Fundstellen werden die derzeit gültigen technischen Regelwerke zum Umgang mit Asbest zum Teil rigide umgesetzt. Die allgemeine Wahrnehmung, dass mit den neuen Asbestfunden eine Verschärfung der Gefährdungseinschätzung einhergeht, zieht für das Immobilien- und Baugewerbe, für Handwerksbetriebe aber auch für Privathaushalte erhebliche Konsequenzen nach sich. Die AGÖF möchte sich mit dem Beitrag Einschätzung des Gefährdungspotentials durch asbesthaltige Spachtelungen sowie anderer asbesthaltiger Bauteile und daraus zu ziehende Konsequenzen - Positionierung der AGÖF an der derzeitigen Diskussion im Zuge des so genannten nationalen Asbestdialoges beteiligen. Mit der Positionierung wollen wir unsere Sichtweise zur Einschätzung des Gefahrenpotentials beim Umgang mit asbesthaltigen Spachtelungen sowie anderer asbesthaltiger Bauteile darstellen. Insbesondere soll dieses auch in Relation zu bestehenden Gesundheitsrisiken durch andere Gefahrstoff- und Schadstoffbelastungen betrachtet werden.
Das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMBU) und das Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWI)
haben am 23.01.2017 einen Referentenentwurf (Bearbeitungsstand 23.01.2017) im Rahmen der Verbändeanhörung zum
neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
verschickt. Kernstück des Gesetzentwurfes ist die Zusammenführung von Energieeinspargesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in einem neuen Gesetz, dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Mit der Zusammenführung wird ein einheitliches Regelungssystem
geschaffen, in das die Energieeffizienz und die Erneuerbaren integriert sind. Stellungsnahmen können bis zum 01.02.2017 abgegeben werden, eine Anhörung zum
Gesetzentwurf findet am 31.01.2017 statt. Aufgrund des kurzen Zeitraums von einer Woche sieht sich die AGÖF nicht in der Lage, eine
Stellungnahme zu dem 90 Seiten umfassenden GEG-Entwurf zu erarbeiten. Nachtrag vom März 2017: Der Entwurf konnte sich in der Sitzung des Koalitionsausschuss
am 29. März 2017 nicht gegen den Widerstand der Unionsfraktion durchsetzen, eine Verabschiedung des Gesetzgebungsvorhabens in der laufenden Legislaturperiode
kann somit nicht mehr erfolgen.
Das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMBU) hat einen Referentenentwurf (Bearbeitungsstand 14.09.2016) im Rahmen der
Verbändeanhörung veröffentlicht: "Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung". Hier geht es zur
AGÖF - Verbandsstellungnahme, die zum 21.10.2016 eingereicht wurde.
Das Umweltbundesamt hat Anfang März 2016 den Entwurf des "Leitfadens zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden ("Schimmelleitfaden")" veröffentlicht, Weiterverbreitung, Rückmeldungen und öffentliche Diskussion waren bis zu 30.05.2016 erwünscht. Aufgrund des umfangreichen Entwurfs haben mehrere Verbände um Verlängerung des Termin gebeten, der wurde dann nur um einen Monat auf den 30.06.2016 verschoben. Aufgrund der kurzen Frist zur Stellungnahme hat sich die AGÖF nicht in der Lage gesehen, eine eigene Stellungnahme zu erarbeiten und hat sich der Stellungnahme des BVS (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.) angeschlossen.
Der Ausschuss für Innenraumrichtwerte-AIR (Vormals Ad-hoc-Arbeitsgruppe) der Kommission Innenraumlufthygiene
und der Obersten Landesgesundheitsbehörden hat in 2014 den Entwurf
"Gesundheitlich-hygienische Beurteilung von Geruchsstoffen in der Innenraumluft mithilfe von Geruchsleitwerten"
veröffentlicht und bis Ende Dezember 2015 zur öffentlichen Diskussion gestellt. Der Verband hat dazu eine AGÖF-Stellungnahme herausgegeben.
Diese und andere eingegangene Stellungnahmen und Kommentare wurden bei der Sitzung des Ausschusses für
Innenraumwerte (AIR) Anfang April 2016 diskutiert.
Das Umweltbundesamt hat als Entwurf zur öffentlichen Diskussion am 08. Juli 2013
die "HANDLUNGSEMPFEHLUNG
zur Beurteilung von Feuchteschäden in Fußböden" herausgegeben. Diese Empfehlung richtet sich an Sachverständige für Schimmelpilze, Bausachverständige,
(Versicherungssachverständige) und andere Fachleute, die in ihrer täglichen Praxis vor der Entscheidung stehen, ob ein Fußboden aufgrund eines Feuchteschadens
aus hygienischer Sicht ausgebaut werden muss. Sie gibt auch Verbraucherzentralen und zuständigen Behörden vor Ort wichtige Informationen für die
Beratungstätigkeit und enthält nützliche Hinweise für Auftraggeber und Betroffene, um gutachterliche Empfehlungen kontrollierbar und nachvollziehbar zu machen.
Der Verband hat dazu diese AGÖF-Stellungnahme herausgegeben.
Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) hat in 2012 die VDI Richtlinen 4302 Blatt 1 und Blatt 2 zur Thematik Geruchsprüfungen bearbeitet und die Entwürfe veröffentlicht. Die AGÖF hat Stellungnahmen zu den Entwürfen VDI 4302 Blatt 1 Geruchsprüfung von Innenraumluft und Emissionen aus Innenraummaterialien - Grundlagen (Ausgabedatum der technischen Regel: 2015-04) und VDI 4302 Blatt 2 Geruchsprüfung von Innenraumluft und Emissionen aus Innenraummaterialien - Prüfstrategie für Geruchsprüfungen von Innenraumluft (Ausgabedatum der technischen Regel Entwurf: 2012-05) erarbeitet.
© AGÖF Stand: 14.01.2022